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   VG Saarlouis, 14.10.2013 - 3 K 1234/13   

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VG Saarlouis, 14.10.2013 - 3 K 1234/13 (https://dejure.org/2013,38931)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14.10.2013 - 3 K 1234/13 (https://dejure.org/2013,38931)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 3 K 1234/13 (https://dejure.org/2013,38931)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Saarlouis, 22.08.2013 - 3 K 16/13

    Verfolgung von Syriern im Fall der Rückkehr aus Nachfluchtgründen

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.10.2013 - 3 K 1234/13
    Diese Handlungen werden vom syrischen Staat derzeit als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst und ein Asylantragsteller hat bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit in Anknüpfung eine seine tatsächliche oder jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen (std. Rspr. seit dem Urteil der Kammer vom 22.08.2013 -3 K 16/13).

    Die Beklagte ist mit Blick auf das Urteil der Kammer vom 22.08.2013 -3 K 16/13-, wonach syrische Asylbewerber unabhängig von einer Vorverfolgung aufgrund der aktuellen Situation in Syrien aus beachtlichen Nachfluchtgründen von einer Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG wegen ihrer illegalen Ausreise aus Syrien, der Asylantragstellung und ihrem Aufenthalt im Ausland bedroht sind, der Auffassung, nach den zwischenzeitlichen Entwicklungen sei nicht feststellbar, dass die im Rahmen der Einreisekontrolle einen Rückkehrer erwartenden Vorgehensweisen der Sicherheitskräfte an ein asyl- bzw. flüchtlingsrelevantes Merkmal anknüpften.

    Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 25.09.2013 und die Beklagte mit Schriftsatz vom 01.10.2013 auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet, nach dem die Kammer mit Verfügung vom 18.09.2013 unter Hinweis auf das Urteil der Kammer vom 22.08.2013 -3 K 16/13- auf die Rechtslage hingewiesen hat.

    Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das den Beteiligten bekannte Urteil der Kammer vom 22.08.2013 -3 K 16/13- verwiesen.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.10.2013 - 3 K 1234/13
    Die Qualifikationsrichtlinie modifiziert diese - asylrechtliche - Nachweiserleichterung in Art. 4 Abs. 4. Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab bleibt unverändert, auch wenn der Antragsteller bereits Vorverfolgung oder einen ernsthaften Schaden im Sinne des Art. 15 QRL erlitten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, NVwZ 2011, 51; EuGH, Urteil v. 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - Abdulla -, NVwZ 2010, 505).

    Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. EGMR, Urt. v. 28.02.2008 - Nr. 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330); dies entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010, a. a. O).Art. 4 Abs. 4 QRL privilegiert den Vorverfolgten bzw. Geschädigten auf andere Weise: Wer bereits Verfolgung bzw. einen ernsthaften Schaden erlitten hat, für den streitet die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden.

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010, a. a. O.).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.10.2013 - 3 K 1234/13
    Die Qualifikationsrichtlinie modifiziert diese - asylrechtliche - Nachweiserleichterung in Art. 4 Abs. 4. Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab bleibt unverändert, auch wenn der Antragsteller bereits Vorverfolgung oder einen ernsthaften Schaden im Sinne des Art. 15 QRL erlitten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, NVwZ 2011, 51; EuGH, Urteil v. 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - Abdulla -, NVwZ 2010, 505).

    Die Vorschrift misst den in der Vergangenheit liegenden Umständen Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft bei (vgl. EuGH, Urt. v. 02.03.2010, a. a. O.).

  • VG Saarlouis, 14.10.2013 - 3 K 812/13

    Asylrecht: Flüchtlingsanerkennung eines syrischen Asylbewerbers

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.10.2013 - 3 K 1234/13
    An dieser Rechtsprechung wird auch vor dem Hintergrund des danach erfolgten Vortrags der Beklagten (vgl. nur Stellungnahme der Beklagten vom 16.09.2013 im Verfahren 3 K 812/13, die dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannt ist) festgehalten.
  • BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92

    Asylerhebliche Zielgerichtetheit staatlicher Maßnahmen und ihre für eine

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.10.2013 - 3 K 1234/13
    Dienen diese Maßnahmen der Ausforschung der Verhältnisse des Dritten, so kann ihnen die Asylerheblichkeit nicht von vornherein mit dem Argument abgesprochen werden, sie seien nicht gegen die politische Überzeugung des Betroffenen gerichtet (BVerfG, Beschl. v. 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92 -, juris).
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.10.2013 - 3 K 1234/13
    Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. EGMR, Urt. v. 28.02.2008 - Nr. 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330); dies entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010, a. a. O).Art. 4 Abs. 4 QRL privilegiert den Vorverfolgten bzw. Geschädigten auf andere Weise: Wer bereits Verfolgung bzw. einen ernsthaften Schaden erlitten hat, für den streitet die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - A 11 S 927/13

    Betroffenheit von politischer Verfolgung; Generalverdacht gegenüber syrischen

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.10.2013 - 3 K 1234/13
    Dieser Vortrag der Beklagten, der im Kern darauf hinausläuft, es sei lebensfremd anzunehmen, der syrische Staat, dessen Machthaber gegen Aufständische und das politische und psychische Überleben kämpfen und dabei bereits die Kontrolle über erhebliche Landesteile verloren habe, hätte Veranlassung und Ressourcen, alle zurückgeführten unpolitischen Asylbewerber ohne erkennbaren individuellen Grund aus den in § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Gründen zu verfolgen, kann die Kammer nicht folgen(so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.6.2013 -A 11 S 927/13-, Asylmagazin 7-8/2013, S. 246, 247).
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